WICHTIG FÜR DIE AUSTELLUNG EINER ÄRTZLICHEN VERORDNUNG

Es müssen vollständig vorhanden sein:
  • Angaben zum Patienten /zur Person
  • Ausstellungsdatum (bei Ausstellung 14 Tage vor Behandlungsbeginn sollte unter „Behandlungsbeginn spätestens am:“ das Datum eingetragen werden, ansonsten ist dies nicht notwendig)
  • Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges
  • behandlungsrelevante Diagnose
  • ICD-10- Code
  • Leitsymptomatik
  • Behandlungsmenge und Therapiefrequenz
  • Wünscht der Arzt einen Therapiebericht, muss er dieses ankreuzen. Grundsätzlich muss der Therapeut keinen Bericht mehr schreiben.
Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges:
  • motorisch- funktionelle Behandlung oder
  • sensomotorisch- perzeptive Behandlung oder
  • psychisch- funktionelle Behandlung oder
  • Hirnleistungstrainining
  • zusätzlich sind noch thermische Anwendungen möglich
INDIKATIONSSCHLÜSSEL

Nachfolgend aufgeführt sind die Indikationsschlüssel mit Diagnosegruppe und Gesamtverordnungsmenge (TE) im Regelfall.

1. Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems

SB1 = Wirbelsäulenerkrankungen
20 TE

SB2 / SB3 = Becken- u. Extremitätenverletzungen /-OP´s 20 / 30 TE

SB4 / SB5 / SB6 = Knochen-, Gelemnks- u. Weichteilerkrankungen 6/20/30 TE

SB7 = Gefäß-, Muskel- u. Bindegewebserkrankungen
30 TE

2. Erkrankungen des Nervensystems

EN1 / EN2 = ZNS- Schädigungen (bis zum 18. Lj. / bei Erwachsenen) 60 / 40 TE

EN3 = Rückenmarkserkrankungen
40 TE

EN4 = Erkrankungen peripherer Nerven
40 TE

3. Psychische Störungen

PS1 = geistige u. psychische Störungen im Kindes- u. Jugendalter 40 TE

PS2 = neurotische, Persönlichkeits- u. Verhaltensstörungen 40 TE

PS3 = Schizophrenie, schizotype, wahnhafte Störungen, affektive Stör. 40 TE

PS4 = psych. u. Verhaltensstörung. durch psychotrope Substanzen 40 TE

PS5 = organische, einschließlich symptomatischer psych. Störungen 40 TE

Verordnungen außerhalb des Regelfalles müssen von der zuständigen Kasse genehmigt werden (Ausnahmen sind aufgelistet- Voraussetzung: Begründung der VO außerhalb des Regelfalles).

Sämtliche Änderungen / Korrekturen müssen abgestempelt und unterschrieben sein, um von den Kassen anerkannt zu werden.
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