WICHTIG FÜR DIE AUSTELLUNG EINER ÄRTZLICHEN VERORDNUNG
Es müssen vollständig vorhanden sein:
- Angaben zum Patienten /zur Person
- Ausstellungsdatum (bei Ausstellung 14 Tage vor Behandlungsbeginn sollte unter „Behandlungsbeginn spätestens am:“ das Datum eingetragen werden, ansonsten ist dies nicht notwendig)
- Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges
- behandlungsrelevante Diagnose
- ICD-10- Code
- Leitsymptomatik
- Behandlungsmenge und Therapiefrequenz
- Wünscht der Arzt einen Therapiebericht, muss er dieses ankreuzen. Grundsätzlich muss der Therapeut keinen Bericht mehr schreiben.
Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges:
- motorisch- funktionelle Behandlung oder
- sensomotorisch- perzeptive Behandlung oder
- psychisch- funktionelle Behandlung oder
- Hirnleistungstrainining
- zusätzlich sind noch thermische Anwendungen möglich
INDIKATIONSSCHLÜSSEL
Nachfolgend aufgeführt sind die Indikationsschlüssel mit Diagnosegruppe und Gesamtverordnungsmenge (TE) im Regelfall.
1. Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems
SB1 = Wirbelsäulenerkrankungen
20 TE
SB2 / SB3 = Becken- u. Extremitätenverletzungen /-OP´s 20 / 30 TE
SB4 / SB5 / SB6 = Knochen-, Gelemnks- u. Weichteilerkrankungen 6/20/30 TE
SB7 = Gefäß-, Muskel- u. Bindegewebserkrankungen
30 TE
2. Erkrankungen des Nervensystems
EN1 / EN2 = ZNS- Schädigungen (bis zum 18. Lj. / bei Erwachsenen) 60 / 40 TE
EN3 = Rückenmarkserkrankungen
40 TE
EN4 = Erkrankungen peripherer Nerven
40 TE
3. Psychische Störungen
PS1 = geistige u. psychische Störungen im Kindes- u. Jugendalter 40 TE
PS2 = neurotische, Persönlichkeits- u. Verhaltensstörungen 40 TE
PS3 = Schizophrenie, schizotype, wahnhafte Störungen, affektive Stör. 40 TE
PS4 = psych. u. Verhaltensstörung. durch psychotrope Substanzen 40 TE
PS5 = organische, einschließlich symptomatischer psych. Störungen 40 TE
Verordnungen außerhalb des Regelfalles müssen von der zuständigen Kasse genehmigt werden (Ausnahmen sind aufgelistet- Voraussetzung: Begründung der VO außerhalb des Regelfalles).
Sämtliche Änderungen / Korrekturen müssen abgestempelt und unterschrieben sein, um von den Kassen anerkannt zu werden.