WICHTIG FÜR DIE AUSTELLUNG EINER ÄRTZLICHEN VERORDNUNG

Es müssen vollständig vorhanden sein:
  • Angaben zum Patienten /zur Person
  • Ausstellungsdatum (bei Ausstellung 14 Tage vor Behandlungsbeginn sollte unter „Behandlungsbeginn spätestens am:“ das Datum eingetragen werden, ansonsten ist dies nicht notwendig)
  • Verordnung nach Maßgabe des Kataloges (Regelfall):
  1. Erstverordnung (Befunderhebung eingeschlossen)
  2. Folgeverordnung
  3. Verordnung außerhalb des Regelfalles (diese ergeben sich, wenn die sich nach dem Indikationsschlüssel richtende Anzahl der Behandlungen überschritten wird)
Diese sind je nach Krankenkasse des Patienten genehmigungspflichtig und es ist wichtig, dass die „medizinische Begründung außerhalb des Regelfalles“ eingetragen wird.
  • Wünscht der Arzt einen Therapiebericht, muss er dieses ankreuzen. Grundsätzlich muss der Therapeut keinen Bericht mehr schreiben.
Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges:
  • motorisch- funktionelle Behandlung oder
  • sensomotorisch- perzeptive Behandlung oder
  • psychisch- funktionelle Behandlung oder
  • Hirnleistungstrainining
  • zusätzlich sind noch thermische Anwendungen möglich
  • Verordnungsmenge
  • Anzahl der Behandlungen pro Woche
  • Diagnose mit Leitsymptomatik
INDIKATIONSSCHLÜSSEL

Nachfolgend aufgeführt sind die Indikationsschlüssel mit Diagnosegruppe und Gesamtverordnungsmenge (TE) im Regelfall.

1. Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems

SB1 = Wirbelsäulenerkrankungen
20 TE

SB2 / SB3 = Becken- u. Extremitätenverletzungen /-OP´s 20 / 30 TE

SB4 / SB5 / SB6 = Knochen-, Gelemnks- u. Weichteilerkrankungen 6/20/30 TE

SB7 = Gefäß-, Muskel- u. Bindegewebserkrankungen
30 TE

2. Erkrankungen des Nervensystems

EN1 / EN2 = ZNS- Schädigungen (bis zum 18. Lj. / bei Erwachsenen) 60 / 40 TE

EN3 = Rückenmarkserkrankungen
40 TE

EN4 = Erkrankungen peripherer Nerven
40 TE

3. Psychische Störungen

PS1 = geistige u. psychische Störungen im Kindes- u. Jugendalter 40 TE

PS2 = neurotische, Persönlichkeits- u. Verhaltensstörungen 40 TE

PS3 = Schizophrenie, schizotype, wahnhafte Störungen, affektive Stör. 40 TE

PS4 = psych. u. Verhaltensstörung. durch psychotrope Substanzen 40 TE

PS5 = organische, einschließlich symptomatischer psych. Störungen 40 TE

Verordnungen außerhalb des Regelfalles müssen von der zuständigen Kasse genehmigt werden (Ausnahmen sind aufgelistet- Voraussetzung: Begründung der VO außerhalb des Regelfalles).

Sämtliche Änderungen / Korrekturen müssen abgestempelt und unterschrieben sein, um von den Kassen anerkannt zu werden.
Druckversion | Sitemap
Alle Inhalte sind Eigentum des Inhabers.